Wie können wir Ihnen helfen?
Untersagte Gegenstände
Bitte beachten Sie, dass für manche Gegenstände bestimmte Einschränkungen gelten können, sodass diese möglicherweise nicht an Bord mitgenommen werden dürfen. Bitte überprüfen Sie diese Seite und vergewissern Sie sich, dass Ihr Gepäck keine verbotenen Gegenstände enthält.
Aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen können wir keine Artikel transportieren, wenn:
- Sie das Flugzeug, Personen oder Eigentum gefährden könnten.
- Sie beim Transport im Flugzeug beschädigt werden können.
- Sie unangemessen verpackt sind.
- Es durch geltende Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen eines Staates verboten ist, dass sie ausgeflogen oder eingeflogen werden oder wenn der Überflug damit untersagt ist.
- Sie aufgrund von Gewicht, Größe oder anderen ungewöhnlichen Eigenschaften nicht für den Transport geeignet sind.
- Sie bei den Personen an Bord Unbehagen oder Ekel hervorrufen können.
- Sie Schusswaffen, Munition und Sprengstoffe, einschließlich Waffen für Jagd- oder Sportzwecke, beinhalten.
- Sie Schusswaffen, Munition oder Sprengstoffen ähneln.
- Sie brennbare Stoffe enthalten (außer alkoholische Getränke, Haarspray, Parfüm, Eau de Cologne).
- Sie radioaktive Stoffe enthalten.
- Sie Flüssiggas enthalten (mit Ausnahme von CO2, das zum Bewegen künstlicher Gliedmaßen verwendet wird; sowie Behälter mit brennbarem Gas, die für selbstaufblasende Rettungswesten verwendet werden).
- Sie giftige oder infektiöse Substanzen enthalten.
- Sie ätzende Stoffe enthalten (außer Quecksilber in Thermometern, Barometern und Rollstuhlbatterien).
- Sie Aktentaschen und Sicherheitskoffer mit eingebauten Alarmanlagen, Lithiumbatterien oder pyrotechnischem Material sind.
- Sie Gegenstände oder Materialien enthalten, die die Sicherheit, das Eigentum, das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Menschen an Bord gefährden.
- Sie Materialien beinhalten, die nach den Regeln und Vorschriften der von der Beförderung betroffenen Länder verboten sind.
- Sie aufgrund von Gewicht, Größe oder anderen ungewöhnlichen Eigenschaften nicht für den Transport geeignet sind.
- Sie die Überreste von menschlichen Körpern enthalten.
- Sie Kleber oder Farbe enthalten.
- Es sich jedwede in den Technischen Anweisungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr und den Gefahrgutvorschriften der International Air Transport Association (IATA) genannten Gegenstände handelt.
Passagiere und Handgepäck — Liste der verbotenen Gegenstände
Unbeschadet der geltenden Sicherheitsvorschriften ist es Passagieren nicht gestattet, die folgenden Gegenstände in Sicherheitsbereiche und an Bord eines Flugzeugs mitzunehmen:
(a) Pistolen, Schusswaffen und andere Vorrichtungen, die Projektile abfeuern — Vorrichtungen, die geeignet sind oder zu sein scheinen, durch Abfeuern eines Geschosses schwere Verletzungen zu verursachen, einschließlich:
- Schusswaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten,
- Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Nachahmungen von Schusswaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können,
- Bestandteile von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre,— Druckluft- und CO 2 -Gewehre, wie Pistolen, Schrotgewehre, Gewehre und kugelgelagerte Gewehre,
- Signalpistolen und Startpistolen,
- Bögen, Armbrüste und Pfeile,
- Harpunengewehre und Harpunen,
- Steinschleudern und Katapulte;
(b) Betäubungsgeräte — Geräte, die speziell zur Betäubung oder Immobilisierung konstruiert sind, einschließlich:
- Elektroschockgeräte wie Elektroschocker, Taser und Elektroschocker,
- Tierbetäubungsgeräte und Tiertötungsgeräte,
- handlungsunfähig machende Chemikalien, Gase und Sprays wie etwa Tränengas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays;
(c) Objekte mit einer spitzen Spitze oder scharfen Kante — Gegenstände mit einer scharfen Spitze oder scharfen Kante, die verwendet werden können, um schwere Verletzungen zu verursachen, einschließlich:
- zum Hacken bestimmter Gegenstände wie Äxte, Beile und Hackmesser,
- Eispickel,
- Rasierklingen,
- Teppichmesser,
- Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm,
- Scheren mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm, gemessen vom Drehpunkt,
- Kampfsportausrüstung mit einer scharfen Spitze oder scharfen Kante,
- Schwerter und Säbel;
(d) Werkzeuge für Handwerker — Werkzeuge, die schwere Verletzungen verursachen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährden können, darunter:
- Brechstangen,
- Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich tragbarer Akku-Bohrmaschinen,
- Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von mehr als 6 cm, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel,
- Sägen, einschließlich kabelloser tragbarer Motorsägen,
- Lötlampen,
- Bolzenschussgeräte und Nagelpistolen;
(e) stumpfe Instrumente — Gegenstände, die beim Schlagen schwere Verletzungen verursachen können, darunter:
- Baseball- und Softballschläger,
- Knüppel und Schlagstöcke, wie Schlagstöcke, Totschläger und Gummiknüppel,
- Kampfsportausrüstung;
(f) Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze — Spreng- und Brandstoffe sowie Geräte, die geeignet sind oder geeignet erscheinen, schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit von Luftfahrzeugen zu gefährden, darunter:
- Munition,
- Sprengkapseln,
- Zünder und Zündschnüre,
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern,
- Minen, Granaten und andere explosive Militärgüter,
- Feuerwerkskörper und andere Pyrotechnik,
- Nebelkanister und Nebelpatronen,
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoff.
Aufgegebenes Gepäck — Liste der verbotenen Gegenstände
Passagieren ist es nicht gestattet, die folgenden Gegenstände in ihrem aufgegebenen Gepäck mitzuführen:
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze — Spreng- und Brandstoffe sowie Vorrichtungen, die verwendet werden können, um schwere Verletzungen zu verursachen oder die Sicherheit von Luftfahrzeugen zu gefährden, einschließlich:
- Munition,
- Sprengkapseln,
- Zünder und Zündschnüre,
- Minen, Granaten und andere explosive Militärgüter,
- Feuerwerkskörper und andere Pyrotechnik,
- Nebelkanister und Nebelpatronen,
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoff.
Detaillierte Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Passagiere und Gepäck..
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Die Zulässigkeit einer Lithiumbatterie zur Beförderung im Luftverkehr richtet sich nach der jeweiligen Kapazität (Wh) (bei Lithium-Ionen-Akkus) oder ihrem Lithiumgehalt in Gramm (bei Lithium-Metall-Batterien).
Beim Mitführen von Geräten der Unterhaltungselektronik (Uhren, Rechnern, Kameras, Mobiltelefonen, Laptops, Camcorder usw.) mit die Lithium- oder Lithium-Ionen-Akkus oder -Batterien müssen Ersatzbatterien einzeln (durch Aufbewahrung in der Originalverpackung) oder durch sonstiges Isolieren der Anschlüsse (z. B. durch Überkleben freiliegender Anschlüsse oder Aufbewahrung einzelner Batterien in separaten Kunststoffbeuteln oder Schutzhüllen) vor Kurzschlüssen geschützt und nur im Handgepäck transportiert werden.
Packen Sie keine Ersatzbatterien in Ihr Aufgabegepäck!
Darüber hinaus darf jede eingebaute oder Ersatzbatterie folgende Werte nicht überschreiten:
- Batterien aus Lithiummetall oder Lithiumlegierungen dürfen nicht mehr als 2 Gramm Lithium enthalten.
- Lithium-Ionen-Akkus dürfen eine Wattstundenleistung von 100 Wh nicht überschreiten.
Lithium-Ionen-Akkus mit einer Wattstundenleistung von mehr als 100 Wh, aber auf keinen Fall mehr als 160 Wh, dürfen nur nach Genehmigung durch Wizz Air als Ersatzakkus oder in der Ausrüstung im Handgepäck mitgeführt werden.
Pro Person dürfen nicht mehr als zwei (2) einzeln geschützte Ersatzbatterien mit einer Wattstundenleistung zwischen 100 Wh und 160 Wh mitgeführt werden.
Gegenstände | Handgepäck | Aufgegebenes Gepäck (Frachtraum) | Am Körper getragenes Gepäck | Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich |
Tragbare elektronische Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus Sollten als Handgepäck befördert werden. Maßnahmen müssen getroffen werden, Große tragbare elektronische Geräte wie Laptops und Tablets | Ja | Nein | Ja | Ja |
Tragbare elektronische Geräte, die mit Brennstoffzellen betrieben werden, wie z. B. Kameras, Brennstoffzellen mit Brennstoff dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Brennstoffzellenkartuschen dürfen nur brennbare Flüssigkeiten, | Ja | Nein | Ja | Nein |
Tragbare elektronische Geräte wie etwa Uhren, Rechenmaschinen, Eine installierte Batterie oder Ersatzbatterie darf Folgendes nicht überschreiten:
Mitzuführen im Handgepäck. Wenn sich ein Gerät im Tragbare elektronische Geräte (einschließlich medizinischer Geräte) mit | Ja | Ja | Ja | Nein |
Tragbare elektronische Geräte, die eine auslaufsichere Batterie enthalten Die Batterie darf keine Spannung von mehr als 12 Volt haben und Die Geräte müssen entweder vor versehentlicher Aktivierung geschützt werden, | Ja | Ja | Nein | Nein |
Batteriebetriebene elektronische Rauchgeräte Mitführung durch Passagiere oder Besatzungsmitglieder für den persönlichen Gebrauch. Der Gehalt an Lithium-Metall-Batterien darf Das Aufladen von Geräten und/oder Batterien an Bord des Flugzeugs ist | Ja | Nein | Ja | Nein |
Bitte beachten Sie, dass ein normaler Laptop-Lithium-Ionen-Akku eine Kapazität von ca. 53 Wh hat.
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Sie können tragbare elektronische Geräte (PEDs) wie Mobiltelefone, elektronische Lesegeräte und Tablet-Computer auf allen unseren Flügen im Flugmodus verwenden.
Große elektronische Geräte müssen beim Starten und Landen verstaut werden.
Passagiere werden gebeten, während der Sicherheitsdurchsagen die Kopfhörer abzunehmen und elektronische Geräte auszuschalten, wenn die Aktivierung des Flugmodus nicht möglich ist.
Einige elektronische Geräte können während der gesamten Flugdauer ohne Einschränkungen verwendet werden:
- Herzschrittmacher
- Hörgeräte
- Implantierte medizinische Geräte
- Elektronische Nervenstimulatoren
Elektronische Zigaretten
Sie dürfen elektronische Zigaretten, einschließlich E-Zigarren und andere persönliche Verdampfer mit Batterien, nur für den persönlichen Gebrauch in Ihrem Handgepäck mitführen. Es ist verboten, elektronische Zigaretten im aufgegebenen Gepäck mitzuführen. Das Aufladen dieser Geräte und/oder Batterien an Bord des Flugzeugs ist nicht gestattet, und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern.
Bitte beachten Sie, dass die Verwendung von elektronischen Zigaretten (oder E-Zigaretten) an Bord verboten ist.
Drohnen
Drohnen dürfen sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Wenn Sie sie in aufgegebenes Gepäck packen, stellen Sie sicher, dass die Drohne ausgeschaltet und gut geschützt ist, um Schäden zu vermeiden. Stellen Sie sicher, dass die Drohne und ihre Batterien den Anforderungen für tragbare elektronische Geräte entsprechen, wie auf dieser Seite beschrieben.
Hoverboards
Aus Sicherheitsgründen sind Hoverboards an Bord oder als aufgegebenes Gepäck nicht erlaubt.
Motorisierte Koffer
Aus Sicherheitsgründen dürfen auch motorisierte Koffer weder an Bord oder im Frachtraum des Flugzeugs transportiert werden.