Nichtbeförderung

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 stehen Ihnen bei Nichtbeförderung die folgenden Optionen zur Verfügung:

1. Freiwillige Aufgabe Ihrer Reservierung:

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Reservierung freiwillig aufzugeben, haben Sie neben den von Wizz Air vereinbarten Vorteilen die folgenden Möglichkeiten:

  • Umleitung auf einen Flug zu Ihrem Reiseziel von Wizz Air oder einer anderen Fluggesellschaft mit vergleichbaren Beförderungsbedingungen (je nach Verfügbarkeit von Sitzplätzen).
  • Rückerstattung des Gesamtpreises für die nicht genutzten Teile Ihrer Reise und gegebenenfalls (z. B. für Anschlussflüge) Umbuchung auf einen Rückflug zu Ihrem ursprünglichen Abflugort unter ähnlichen Beförderungsbedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt (je nach der Verfügbarkeit von Sitzplätzen).
  • Erhalt einer Gutschrift über den vollen Wert Ihrer Zahlung für die entsprechenden Abschnitte, die für jeden Wizz-Air-Flug verwendet werden kann.

2. Hilfe bei zu wenig Freiwilligen und Nichtbeförderung gegen Ihren Willen:

Wenn die Anzahl der Freiwilligen nicht ausreicht und Wizz Air Ihnen gegen Ihren Willen und ohne Angabe von Gründen das Boarding verweigert, erhalten Sie zusätzliche Unterstützung wie folgt:

  • Erfrischungs-/Essensgutscheine im Verhältnis zur Wartezeit.
  • Zwei kostenlose Telefonanrufe, Telex- oder Faxnachrichten oder E-Mails. Wenn dies nicht möglich ist, erstattet Wizz Air die Kommunikationskosten.
  • Hotelunterkunft und kostenloser Transport zwischen Flughafen und Unterkunft, wenn der neue Abflug für den Tag nach der ursprünglichen Abreise geplant ist. Alternativ erstattet Wizz Air die Kosten für Mahlzeiten, Unterkunft und Transport, wenn die Versorgung nicht möglich ist.

3. Entschädigung gemäß Artikel 7 der Verordnung:

Wizz Air leistet eine Entschädigung gemäß Artikel 7 der Verordnung auf der Grundlage der zurückgelegten Strecke und der Verspätung der Ankunftszeit im Vergleich zur planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges.

  • 250 € für Flüge bis zu 1500 km, ermäßigt um 50 %, wenn die Ankunftsverspätung nicht mehr als 2 Stunden beträgt.
  • 400 € für Flüge zwischen 1500 und 3500 km, reduziert um 50 %, wenn die Ankunftsverspätung nicht mehr als 3 Stunden beträgt.
  • 600 € für Flüge über 3500 km, reduziert um 50 %, wenn die Ankunftsverspätung nicht mehr als 4 Stunden beträgt.

4. Beschwerden und nationale Durchsetzungsstelle:

Bei Beschwerden zur Geltendmachung Ihrer Rechte nach der Verordnung können Sie sich an die nationale Durchsetzungsstelle wenden, die für Ihren Abreiseort zuständig ist (https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/passenger-rights/national-enforcement-bodies-neb_en).

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