Wie können wir Ihnen helfen?
Verordnung (EG) Nr. 261/2004
Wizz Air erbringt Hilfeleistungen in Übereinstimmungmitunseren Allgemeinen Beförderungsbedingungen und derVerordnung (EG) Nr. 261/2004,die Vorschriften über Kompensations- und Passagier-Hilfeleistungen festlegt. Bitte lesen Sie unten mehr über Passagier-Rechte im Falle einer Flug-Stornierung, einer langen Flugverspätung oder beiNichtbeförderungfestlegt.
Falls Ihr Flug von Wizz Air storniert wurde, können Sie auf den nächsten verfügbaren Flug auf der gleichen/ähnlichen Strecke umbuchen, einen alternativen Transport unter ähnlichen Bedingungen arrangieren oder Ihre Reservierung stornieren und eine Erstattung beantragen. Bitte lesen Sie mehr auf der Seite Stornierter Flug.
Zudem zahlt Wizz Air gemäß Artikel 7 der Verordnung folgende Entschädigungen:
- 250 € für Flüge bis 1500 km.
- 400 € für Flüge zwischen 1501 und 3500 km bei allen innergemeinschaftlichen Flügen (EU-EWR)festlegt.
- 600 € für Flüge über 3500 km bei Flügen außerhalb der Gemeinschaft (EU-EWR).
Hinweis: Der Entschädigungsbetrag wird um 50 % reduziert, wenn Ihnen ein neuer Flug angeboten wird und die Ankunftszeit die planmäßige Ankunftszeit Ihres gebuchten Fluges nicht 2 Stunden bei Flügen von 1500 km oder weniger, 3 Stunden bei Flügen zwischen 1501 und 3500 km und 4 Stunden bei Flügen über 3500 km überschreitet.
Die oben aufgeführten Entschädigungen werden nicht ausgezahlt, wenn Sie folgendermaßen über die Stornierung in Kenntnis gesetzt wurden:
- bis zu 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit.
- zwischen 2 Wochen und 7 Tagen vor der geplanten Abflugzeit, wenn Ihnen ein alternativer Flug von Wizz Air angeboten wurde, dessen Abflugzeit die ursprünglich geplante Abflugzeit höchstens 2 Stunden überschreitet und dessen Ankunftszeit die geplante Ankunftszeit höchstens 4 Stunden überschreitet.
- innerhalb von 7 Tagen vor der geplanten Abflugzeit, wenn Ihnen ein alternativer Flug von Wizz Air angeboten wurde, dessen Abflugzeit die ursprünglich geplante Abflugzeit höchstens eine Stunde überschreitet und dessen Ankunftszeit die geplante Ankunftszeit höchstens 2 Stunden überschreitet.
Wenn Sie Beschwerden im Zusammenhang mit der Umsetzung Ihrer Rechte aus der Verordnung haben, können Sie sich an die nationale Durchsetzungsstelle wenden, die Ihrem Abreiseort entspricht (http://apr.europa.eu).
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Falls Ihr Flug von Wizz Air 5 Stunden oder mehr verspätet war, können Sie auf den nächsten verfügbaren Flug auf der gleichen/ähnlichen Strecke umbuchen, einen alternativen Transport unter ähnlichen Bedingungen arrangieren oder Ihre Reservierung stornieren und eine Erstattung beantragen. Bitte lesen Sie mehr auf der Seite Verspäteter und verschobener Flug.
Passagiere, deren Flüge sich hinsichtlich der Ankunftszeit mehr als drei Stunden verspäten, haben gemäß Artikel 7 der Verordnung ein Recht auf Entschädigung, sofern die Verspätung nicht aufgrund außerordentlicher Umstände entstanden ist, die auch durch angemessene Maßnahmen nicht hätten verhindert werden können.
Wenn Sie Beschwerden im Zusammenhang mit der Umsetzung Ihrer Rechte aus der Verordnung haben, können Sie sich an die nationale Durchsetzungsstelle wenden, die Ihrem Abreiseort entspricht (http://apr.europa.eu).
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Falls Ihnen das Boarding von Wizz Air verweigert wurde, können Sie auf den nächsten verfügbaren Flug auf der gleichen/ähnlichen Strecke umbuchen, einen alternativen Transport unter ähnlichen Bedingungen arrangieren oder Ihre Reservierung stornieren und eine Erstattung beantragen. Bitte lesen Sie mehr auf der Seite Nichtbeförderung.
Wizz Air leistet eine Entschädigung gemäß Artikel 7 der Verordnung auf der Grundlage der zurückgelegten Strecke und der Verspätung der Ankunftszeit im Vergleich zur planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges.
- 250 € für Flüge bis zu 1500 km, ermäßigt um 50 %, wenn die Ankunftsverspätung nicht mehr als 2 Stunden beträgt.
- 400 € für Flüge zwischen 1500 und 3500 km, reduziert um 50 %, wenn die Ankunftsverspätung nicht mehr als 3 Stunden beträgt.
- 600 € für Flüge über 3500 km, reduziert um 50 %, wenn die Ankunftsverspätung nicht mehr als 4 Stunden beträgt.
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Wenn Sie nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben, können Sie Ihren Anspruch über das Online-Beschwerdeformular einreichen.
Andere Passagiere können in Ihrem Namen eine Ausgleichszahlung beantragen, wenn Sie und der andere Passagier den entsprechenden Flug zusammen gebucht haben. In diesem Fall müssen Sie oder der/die anderen Passagier/e, die die Reklamation beantragen, einen geeigneten Nachweis über die von Ihnen erteilte Bevollmächtigung erbringen.
Wir werden Ihren Anspruch innerhalb von 30 Tagen beantworten.
Anspruch durch einen Dritten
Wir bearbeiten keine Ansprüche, die von Dritten eingereicht werden, außer wenn Sie oder die anderen Passagiere in Ihrer Buchung zuvor bereits einen Anspruch direkt an uns gerichtet haben.
Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Bedingungen im vorigen Abschnitt weder Ihre Rechte einschränken noch Sie davon abhalten sollen, Rechtsberater hinzuzuziehen, bevor Sie einen Anspruch an uns richten.
Wenn ein Anspruch in Ihrem Namen durch eine Drittpartei an uns gerichtet wird (vorausgesetzt, dass Sie vorher bereits einen Anspruch direkt an uns gerichtet hatten), ist die Drittpartei verpflichtet, geeignete Dokumente vorzulegen, die beweisen, dass diese gesetzlich berechtigt ist, Sie zu vertreten.
Jede an eine in Ihrem Namen handelnde Drittpartei ausgezahlte Ausgleichszahlung wird als ordnungsgemäße Schadenersatzzahlung betrachtet und es kann keine weitere Ausgleichszahlung für denselben Flug erfolgen, denn wir sind nicht zu einer zweiten Zahlung verpflichtet und nicht verantwortlich für Auseinandersetzungen zwischen Ihnen und der Drittpartei.
Abtretung
Sie haben das Recht, Ihren Anspruch an Dritte abzutreten. Wenn Sie Ihr Recht auf eine Anspruchsforderung abtreten, „verkaufen“ Sie damit Ihr Recht, eine Ausgleichszahlung von uns zu erhalten, an die Drittpartei. Nach Abschluss der Abtretung ist die Drittpartei berechtigt, die Ausgleichszahlung an Ihrer Stelle zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen, alle Bedingungen Ihres Vertrags mit der Drittpartei bezüglich Ihres Anspruchs sorgfältig durchzulesen.
Wir dürfen abgetretene Ansprüche nur dann bearbeiten, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Wir erhalten eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Erklärung der Abtretung, die folgende Angaben enthält:
- Ihre Reservierungsnummer
- Die Anspruchsgrundlage
- Das Datum und die Nummer des Flugs
oder
- Das Original oder eine beglaubigte Kopie des ordnungsgemäß ausgefertigten Abtretungsvertrags liegt der Forderung bei.
Bearbeitungsgebühr bei Abtretung
Die Bearbeitung abgetretener Forderungen verursacht uns zusätzliche Kosten. Nach dem ungarischen Zivilgesetzbuch, § 6:200, müssen solche Kosten von Ihnen und der Drittpartei getragen werden, an die Sie Ihre Anspruchsforderung abgetreten haben.
Wenn die Ausgleichszahlung für den abgetretenen Anspruch fällig ist, werden wir die Bearbeitungsgebühr für die Abtretung von der Gesamtsumme abziehen, um die oben genannten Kosten zu decken.
Die Bearbeitungsgebühr für die Abtretung beträgt 50 €.
Angemessene Dokumentation für Vertretung und Abtretung
Falls Sie durch eine Drittpartei vertreten werden oder Ihren Anspruch abgetreten haben, müssen nach ungarischer Zivilprozessordnung 325 § alle an uns übermittelten Dokumente aus Privatdokumenten mit voller Beweiskraft bestehen und die folgenden Bedingungen erfüllen:
1.Sie wurden handschriftlich durch den Urheber erstellt und unterschrieben; oder –
Nur zur Erklärung: Sie schreiben das Dokument von Hand und es trägt Ihre Unterschrift.
2.Sie wurden von zwei Zeugen unterzeichnet, die bestätigen, dass die im Dokument genannte Person das Dokument in ihrem Beisein unterschrieben hat oder erklärt hat, dass es sich bei der Unterschrift um ihre eigene handelt. Darüber hinaus müssen beide Zeugen ihren Namen und die Adresse ihres Wohnsitzes oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort gut lesbar auf dem Dokument angeben; – oder
Nur als erklärendes Beispiel: Wenn das Dokument nicht von Ihnen erstellt wurde, müssen darauf zwei weitere Personen als Zeugen unterschreiben und ihre Adressen angeben.
3.Die Unterschrift oder die Initialen des Unterzeichnenden müssen auf dem Dokument durch einen Richter oder durch einen Notar amtlich beglaubigt werden; oder
Nur als erklärendes Beispiel: Das Dokument ist notariell beglaubigt. Das bedeutet, dass ein Notar bestätigt, dass es sich bei der Unterschrift auf dem Dokument um Ihre eigene handelt.
4.Ein Anwalt oder Rechtsberater der Anwaltskammer stellt ein rechtsgültig unterzeichnetes Dokument bereit, um zu bestätigen, dass das Dokument von anderen erstellt worden ist und vom Unterzeichner in seinem Beisein unterschrieben wurde, oder dass dieser in seinem Beisein erklärt hat, dass es sich um seine eigene Unterschrift handelt; – oder
Nur als erklärendes Beispiel: Das Dokument muss von einem Anwalt und Ihnen gegengezeichnet werden.
5.das elektronische Dokument wird mit der zertifizierten elektronischen Signatur oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur des Unterzeichners basierend auf einem qualifizierten Zeugnis oder qualifizierten Stempel ausgefertigt, einschließlich – sofern dies gesetzlich vorgesehen ist – eines Zeitstempels;
Nur als erklärendes Beispiel: Das elektronische Dokument wurde mit einem zertifizierten Gerät erstellt, das Sie identifiziert und ein qualifiziertes Zeugnis oder einen qualifizierten Stempel auf dem Dokument bereitstellt.
Die allgemeinen Beförderungsbedingungen, denen Sie während der Buchung zugestimmt haben und die den Vertrag zwischen Ihnen und uns darstellen, gelten nach ungarischem Recht und als solches ist unser Vertragsverhältnis nach ungarischem Recht geregelt.
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Für nicht dringende Anfragen empfehlen wir Ihnen, einen Anspruch einzureichenfestlegt.